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F.G. Conzen fertigt seit 1854 hochwertige Bilderrahmen und Einrahmungen.

Wertermittlung von Kunstwerken

Je nach Fragestellung benötigt man den Wert eines Kunstwerks. Während sich der Versicherungswert an den Wiederbeschaffungskosten orientiert, wird für erbschaftssteuerliche Fragen in der Regel der gemeine Wert, der Preis, der "im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des jeweiligen Kunstwerkes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre", benötigt.

In vielen Fällen hilft aber auch schon eine grobe Einschätzung weiter. Zum Beispiel möchte man wissen, mit welchem Auktionergebnis man wahrscheinlich rechnen kann oder ob man ein Kunstwerk für einen gewissen Preis kaufen sollte.

Je nach Fragestellung bieten wir verschiedene Services:

  • Wertmäßige Einordnungen anhand vergleichbarer Kunstwerke auf Auktionen und im Handel
  • Einschätzungen von Auktionshäusern mit Spezialisierung auf das/ die jeweilige(n) Kunstwerk(e)
  • Vermittlung von vereidigten Sachverständigen für Wertgutachten
  • Vermittlung von Fachanwälten für erbschaftssteuerliche Bewertungen und Kunstversicherern

 

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