Versteigerungsbedingungen
Mit der persönlichen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion oder Teilnahme via Telekommunikation und online werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt, die sinngemäß auch für den freihändigen Nachverkauf gelten.
1. Auktionator Dr. Achim Stanneck versteigert im Namen der Werkladen Conzen Kunst Service GmbH (WCKS) für Rechnung der WCKS sowie deren Auftraggeber, die unbenannt bleiben.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß §§ 459 ff. BGB. Die WCKS übernimmt keine Haftung für Mängel.
Sie verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von sechs Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet die WCKS dem Erwerber nur den gesamten gezahlten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich die WCKS für die Dauer von drei Jahren seit dem Versteigerungstermin bei erwiesener Unechtheit zur Rückzahlung seiner Kommission.
4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§§ 2 Ziffer 4 VerstV0). Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet die WCKS dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Um die Ausführung schriftlicher und telefonischer Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24h vor Auktionsbeginn eingehen.
Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen oder telefonischen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Los-Nummer erforderlich. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
6. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 23,5 % erhoben, in dem die Umsatzsteuer enthalten ist (Differenzbesteuerung). Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann die Rechnung auf Wunsch (nach vorheriger Mitteilung bei Entgegennahme der Bieternummer) nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Das heißt auf den Nettorechnungspreis (Zuschlagpreis + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % hinzugerechnet (Regelbesteuerung).
7. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EG) und – bei Angabe der USt.-Identifikations-Nr. – auch an Unternehmen in anderen EG-Mitgliedstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die USt. erstattet, sobald der WCKS der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Kunstauktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
8. Persönlich an der Kunstversteigerung teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagpreis zuzüglich Aufgeld und Mehrwertsteuer) sofort nach erfolgtem Zuschlag an die WCKS bar in Euro zu zahlen; eine spätere oder unbare Zahlung ist nur im zuvor getroffenen Einvernehmen mit der WCKS zulässig. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder durch Beauftragte vertreten gewesen sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet.
9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1 % je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltsloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. Die WCKS kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrags oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
10. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Die WCKS lehnt jegliche Haftung für verkaufte Gegenstände ab. Ersteigerte Sachen werden jedoch erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist Düsseldorf. Es gilt deutsches Recht; die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts finden keine Anwendung. ollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.