Der emotionale Wert eines Kunstwerks ist in unseren Augen der wichtigste. Aber in vielen Fällen benötigt man dann doch eine Zahl, um bei einer Vermögensaufstellung, einer Versicherungsliste, einem Verkauf o.ä. einen entsprechenden Wert angeben zu können.
Bei unserer Wertermittlung gehen wir genauso vor wie Auktionshäuser, Kunsthändler, Art Consultants oder Versicherer auch. Wir nutzen die uns zur Verfügung stehenden Informationen, die wir z. B. im Rahmen einer Inventarisierung gewonnen haben, und schauen, wo das gleiche oder ein möglichst ähnliches Kunstwerk (dies ist vor allem bei Unikaten notwendig) schon einmal gehandelt wurde oder aktuell angeboten wird. In der Regel fließt in die Wertermittlung das Ergebnis mehrerer Recherchen ein, um ein “runderes” Bild zu erhalten und Wertschwankungen zu neutralisieren.
Mit unseren Wertangaben orientieren wir uns am Bewertungsschema des deutschen Sachverständigenrats. Wir müssen uns auf die kundenseitig zur Verfügung gestellten Informationen verlassen, insbesondere wenn Bilder für eine Wertermittlung nicht ausgerahmt werden dürfen. Selbstverständlich fließen auch unsere erlangten Erkenntnisse in eine Bewertung ein. Sollten wir Zweifel bzgl. der Echtheit eines Kunstwerks oder der vermuteten Technik haben, dann äußern wir diese selbstverständlich.
Gutachten
Wir sind keine vereidigten Sachverständigen für Kunst und erstellen deshalb auch keine Gutachten im juristischen Sinne. Jedoch können unsere Diplom-Restauratoren Gutachten auf Basis verschiedener Analyseverfahren erstellen, die in ein Gesamtgutachten einfließen. Leider werden viel zu häufig Gutachten und Expertisen für Kunstwerke gefordert und auch erstellt, die weder rechtlich noch im Kunstmarkt von Relevanz sind. Sollten Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie gerne.
Der emotionale Wert eines Kunstwerks ist in unseren Augen der wichtigste. Aber in vielen Fällen benötigt man dann doch eine Zahl, um bei einer Vermögensaufstellung, einer Versicherungsliste, einem...
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Wertermittlung
Der emotionale Wert eines Kunstwerks ist in unseren Augen der wichtigste. Aber in vielen Fällen benötigt man dann doch eine Zahl, um bei einer Vermögensaufstellung, einer Versicherungsliste, einem Verkauf o.ä. einen entsprechenden Wert angeben zu können.
Bei unserer Wertermittlung gehen wir genauso vor wie Auktionshäuser, Kunsthändler, Art Consultants oder Versicherer auch. Wir nutzen die uns zur Verfügung stehenden Informationen, die wir z. B. im Rahmen einer Inventarisierung gewonnen haben, und schauen, wo das gleiche oder ein möglichst ähnliches Kunstwerk (dies ist vor allem bei Unikaten notwendig) schon einmal gehandelt wurde oder aktuell angeboten wird. In der Regel fließt in die Wertermittlung das Ergebnis mehrerer Recherchen ein, um ein “runderes” Bild zu erhalten und Wertschwankungen zu neutralisieren.
Mit unseren Wertangaben orientieren wir uns am Bewertungsschema des deutschen Sachverständigenrats. Wir müssen uns auf die kundenseitig zur Verfügung gestellten Informationen verlassen, insbesondere wenn Bilder für eine Wertermittlung nicht ausgerahmt werden dürfen. Selbstverständlich fließen auch unsere erlangten Erkenntnisse in eine Bewertung ein. Sollten wir Zweifel bzgl. der Echtheit eines Kunstwerks oder der vermuteten Technik haben, dann äußern wir diese selbstverständlich.
Gutachten
Wir sind keine vereidigten Sachverständigen für Kunst und erstellen deshalb auch keine Gutachten im juristischen Sinne. Jedoch können unsere Diplom-Restauratoren Gutachten auf Basis verschiedener Analyseverfahren erstellen, die in ein Gesamtgutachten einfließen. Leider werden viel zu häufig Gutachten und Expertisen für Kunstwerke gefordert und auch erstellt, die weder rechtlich noch im Kunstmarkt von Relevanz sind. Sollten Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie gerne.